Homo Ehe – Wo darf man sich trauen!

In England ist es gang und gäbe. Dort dürfen Schwule und Lesben ohne Probleme heiraten. Irgendwie akzeptiert es dort jeder. Es scheint normal geworden zu sein. In den USA ist es in manchen Orten erlaubt und in anderen verboten. Kalifornien will das Gesetz der Homo-Ehe wieder abschaffen. Welche Laus ihnen da über den Weg gelaufen ist, möchte man gar nicht wissen. In Deutschland, in der Schweiz und nun endlich auch in Österreich dürfen homosexuelle offiziell heiraten. Zwar nicht in der Kirche, aber sie dürfen sich zu mindestens am Amt verpartnern.

Kommt man aus einem Land, wo die Homo Ehe nicht akzeptiert wird, macht es auch keinen Sinn, wenn man im Ausland heiratet. Die Papiere werden im Heimatland leider nicht anerkannt. Das kann einem auch passieren, wenn man offiziell verheiratet ist und in ein anderes Land auswandern möchte. Darauf sollte man unbedingt achten. Auch bei der Hochzeitsreise sollte man gut aufpassen. In vielen Ländern ist Homosexualität strengstens verboten. In manchen Orten wird einem sogar noch die Todesstrafe verhängt. Solche Länder sollte man aus eigenen Interesse wirklich meiden. Ein kleiner Kuss auf der Straße kann einem zum Verhängnis werden. Besser man sucht sich ein Urlaubsgebiet aus, wo Schwule und Lesben wirklich willkommen sind: Tipp: Fort Lauderdale, Key West und Miami. Traumhafte Strände und viele Gleichgesinnte, die mit einem feiern. Dort wird man eher als „Normalbürger“ seltsam anguckt, vor allem dann, wenn man in Anzug und Krawatte auftaucht.

Gleichgeschlechtliche Hochzeit in Deutschland

Seit dem 1. August 2001 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Das bedeutet, das Paar, geht wie alle anderen auch, bestimmte Pflichten und Rechte ein. Sie müssen füreinander Sorgen, sie dürfen einen gemeinsamen Familiennamen tragen und sind Unterhalts verpflichtet.

Im Falle einer Scheidung werden die Güter gerecht aufgeteilt. Ein Lebenspartnerschafts Vertrag kann dies auch anders Regeln. Stirbt ein Lebenspartner, so hat der Hinterbliebene, Anspruch auf ein Erbe. Wurde dieser enterbt, hat er einen Pflichtteilanspruch. Auch ein gemeinsames Testament ist möglich.

Eine gemeinsame Adoption von einem Kind ist nicht möglich. Hat der Lebenspartner ein leibliches Kind, kann bei Bedarf eine Stiefkind Adoption erfolgen.

Auch im sozialen Bereich genießen homosexuelle Paare die gleichen Rechte, wie Ehegatten. Sie bekommen Elterngeld, Arbeitslosengeld, eine Sozialversicherung, Wohngeld und so weiter. In Falle eines Totes erhält der Hinterbliebene, im Rahmen der Krankenversicherung, eine Rente.

Möchte man den Schritt zum Amt wagen, sollte man sich genau erkundigen, welche Stelle dafür zuständig. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bis auf Baden-Württemberg und Thüringen ist überall das Standesamt zuständig. In Baden-Württemberg muss man sich direkt an das Landratsamt wenden und in Thüringen ist die Kreisverwaltung zu ständig. In Bayern hat man zudem die Möglichkeit, sich beim Notar, trauen zu lassen.

Auch eine sogenannte „eingetragene Partnerschaft“ kann einer Ehe gleichen. Die Hochzeit selbst, kann man gestalten, wie man möchte. Wo andere heiraten, dürfen es homosexuelle mittlerweile auch. Es ist also kein Problem, wenn man den Standesbeamten zu einem See oder in ein wunderschönes Schloss bittet. Liebe ist Liebe. Liebe kennt kein Geschlecht.